Einschulungschaos beenden
Für jede Grundschule wird im Land Brandenburg unter Berücksichtigung der genehmigten Schulentwicklungsplanung der Schulbezirk bestimmt, für den die Schule örtlich zuständig ist. Die Gemeinde hat dabei gemäß den §§ 100 und 101 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) ihr gesamtes Gebiet Schulbezirken zuzuordnen.
Die Gemeindevertretung hat letztmalig im Mai 2016 mit der Schulbezirkssatzung beschlossen, dass das gesamte Gebiet der Gemeinde Brieselang einen deckungsgleichen Schulbezirk für die Robinson Grundschule und die ZeeBr@-Grundschule bildet.
Seit diesem Beschluss vor acht Jahren gibt es einen deutlichen Anstieg der Schülerzahlen. Im Jahr 2022 mussten erstmals seit 20 Jahren Schülerinnen und Schüler von der Robinson-Grundschule auf die Zeebr@-Grundschule aufwendig umgeleitet werden. Dies geschah überwiegend auf freiwilliger Basis.
Im Jahr 2024 muss nun erneut ein kompliziertes Umleitungsverfahren angewendet werden, dass in der Vorbereitung zu starken Irritationen bei den besonders betroffenen Eltern im nördlichen Teil von Brieselang-Nord geführt hat.
Vor diesem Hintergrund beauftragt die Gemeindevertretung die Verwaltung, geeignete Vorschläge zur Änderung der Schulbezirkssatzung zu machen. Dabei soll das Gemeindegebiet auf zwei Schulbezirke aufgeteilt werden. Es soll zudem berücksichtigt werden, dass bei freien Kapazitäten auch die jeweils „unzuständige“ Schule angewählt werden kann.
Ferner ist zu prüfen, ob eine Überschneidung der zwei Schulbezirke in bestimmten Bereichen sinnvoll sein könnte.
Ziel der Änderung der Schulbezirkssatzung soll es sein, künftig Umleitungsverfahren zu reduzieren und für alle Beteiligten klarere Regeln einzuführen. Weitere sinnvolle Anpassungsvorschläge durch die Verwaltung sind daher erwünscht.