Ortsverband Brieselang

Damit Brieselang sich auch in Zukunft was leisten kann - Maßnahmen zur Konsolidierung

"Die Gemeinde Brieselang steht vor einem riesigem Investitions- und Sanierungsstau, den wir in den nächsten Jahren sukzessive auflösen müssen," so Fabian Bleck, Vorsitzender der CDU Brieselang. Bleck weiter: "Allerdings laufen die Haushalte ab 2025 schon ohne die Berücksichtigung des Neubaus der Gesamtschule in ein viel zu hohes Defizit von ca. 2 (2025) bis ca. 3 (2028) Millionen Euro pro Jahr.

Wir wollen auch künftig die Infrastruktur (z.B. Straßen, Bürgersteige) ertüchtigen, eine gute Sozial- und Sportstruktur fördern und in die Bildung unserer Kinder investieren. Um das künftig leisten zu können muss sich die Gemeinde Brieselang auf die wesentlichen Aufgaben konzentrieren und effizienter werden. Die Entscheidung sich von lieb gewonnen zu trennen, veraltete Strukturen aufzubrechen und sich selbst zu ändern fällt keinem leicht, ist aber dringend nötig.

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für die Haushalte 2025 ff sind neben kurzfristigen Maßnahmen auch mittel- und langfristige Maßnahmen geboten, die sicherlich in Teilen schmerzlich sind, aber die Entwicklung der Gemeinde auf Dauer positiv beeinflussen werden."

Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion aus CDU, FW und FDP der Gemeindevertretung folgenden Antrag bzw. Maßnahmen vorgelegt:

1. Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit und Auslagerungen an Zweckverbände/Dritte:

Kleine Kommunalverwaltungen können und müssen nicht alle Leistungen allein erbringen. Deswegen wird die Bürgermeisterin beauftragt aufzuzeigen, welche Verwaltungsleistungen auszulagern sind oder welche Leistungen in einer interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarkommunen erbracht werden können, um kostengünstiger und effizienter zu werden. Zudem ist auch Zentralisierung von Verwaltungsleistungen auf Landkreisebene möglich, die z.B. von den Kommunen im Havelland und dem Kreis gemeinschaftlich getragen werden.

Insbesondere soll betrachtet werden, welche Leistungen an die DIKOM auszulagern sind.

Dies sind z.B.:

- Druck und Kuvertierung (z.B. von Wahlbenachrichtigungen, Steuerbescheide

etc.)

- Betrieb des Verwaltungsservers

- Server, Rechenleistungen, Netzkapazitäten aber auch Speicher, Archivierungs-

und Backup-Systeme über die DIKOM auszulagern, um so über die Leitungsanbindungen des Landesverwaltungsnetzes sich zukünftig nicht mehr um Upgrades, den Betrieb und die Wartung der Systeme kümmern zu müssen.

- Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen über das OZG-Paket DIKOM unter Anbindung der IT-Basiskomponenten des Landes Brandenburg für die gemeinsame Umsetzung des OZGÄndG/BbgEGovG. (Musterportal: - DIKOM-Musterstadt Kommune365 (dikom-bb.de)

- Entgeldabrechnungen/ Personaldienstleistungen

 

Ferner wird die Bürgermeisterin beauftragt Gespräche mit den umliegenden Gemeinden und dem Landkreis zur interkommunalen Zusammenarbeit aufzunehmen (z.B. Wustermark, Dallgow-Döberitz, Schönwalde, Nauen, Falkensee). Ziel ist es möglichst viele und geeignete Leistungen zusammen zu erbringen. Dies kann z.B. ein gemeinsames Beschaffungswesen/ Vergabewesen, Zusammenlegung bestimmter Leistungseinheiten oder die Bereitstellung von gemeinschaftlich genutztem Material oder Fahrzeugen sein.

 

2. Stellenplan der Gemeindeverwaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt für die Stellenpläne 2025 ff mögliche „KW“ Stellen der Gemeindevertretung aufzuzeigen. Auch ist zu berücksichtigen, welche Stellen im Zuge der Auslagerung von Tätigkeiten (Punkt 1 ) und der Veräußerung (Punkt 4) mittel- bis langfristig wegfallen können. Stellenaufwüchse wird es in der momentanen Haushaltssituation vorerst nicht geben.

Oberstes Ziel der Ablauforganisation sollte es sein, eine effiziente und günstige Verwaltung zu ermöglichen. Kommunikationsdefizite innerhalb der Verwaltung sind nicht tolerabel. Die Gemeindevertretung erinnert die Verwaltung deshalb daran, dass bereits Mittel zu einer Organisationsuntersuchung mit dem Ziel der Verwaltungsmodernisierung bereitgestellt wurden. Auch dazu soll sich in einer der nächsten Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH vorstellen (Die PD bietet bundesweit Beratungs- und Managementleistungen zu allen Fragen moderner Verwaltung und Infrastruktur an.

Die Auftraggeber sind ausschließlich Bund, Länder, Kommunen sowie andere öffentliche Körperschaften und Einrichtungen. Die PD selbst ist zu 100 Prozent in öffentlicher Hand und kann daher direkt beauftragt werden).

 

3. Ansiedlung neuer und Erweiterung von bestehenden Unternehmen:

Das wirkungsvollste Instrument zur Wirtschaftsförderung ist nach wie vor die Bereitstellung geeigneter Gewerbeflächen, Verkehrswege und kommunaler Infrastruktur. Deswegen wird die Verwaltung beauftragt, den B-Plan „GVZ-Brieselang“ schnellstens vorzulegen, so dass Unternehmensansiedlungen dort wieder möglich werden und nicht länger blockiert sind. Auch erweiterungswillige Unternehmen kann man am besten am Standort halten, wenn man ihnen geeignete Gewerbeflächen und eine passgenaue Bauleitplanung anbieten kann. Deswegen sollen der Gemeindevertretung Möglichkeiten zur Ausweisung von neuen Gewerbegebieten (z.B. wie bei EDEKA) bis zum Ablauf des 1. Quartals 2025 aufgezeigt werden.

 

4. Wohnungs- und Immobilienbestand der Gemeinde Brieselang:

Der Wohnungsbestand der Gemeinde Brieselang ist stark gealtert und die notwendigen Sanierungen sind bisher ausgeblieben, so dass die Immobilen einen hohen Sanierungsstau aufweisen und einige gar nicht vermietet werden können bzw. dürfen. Darum muss die Gemeinde in naher Zukunft sehr hohe Beträge zur Sanierung aufbringen, um die absehbaren Modernisierungsaufwendungen finanzieren zu können. Auch die Auslagerung der Immobilien in eine gemeindeeigene Wohnungsbaugesellschaft scheint wegen des hohen Defizits des Kernaushaltes und des Risikos der Überschuldung der möglichen Gesellschaft momentan nicht tragbar.

Die Bürgermeisterin wird deshalb beauftragt auszuloten, ob der kommunale Wohnungsbestand mittelfristig ganz oder in Teilen an genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften oder andere kommunale Wohnungsgesellschaften veräußert werden kann und welcher Preis dafür zu erzielen ist. Einfamilienhausgrundstücke/Gartengrundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde Brieselang befinden und einen ähnlichen erheblichen Sanierungsstau aufweisen, sollen kurzfristig vorrangig an private Käufer zum familiären Wohnen veräußert werden.

Um mittel- bis langfristig Immobilien der Gemeinde (Rathaus, Bauhof etc.) den erforderlichen Bedürfnissen anzupassen, wird die Bürgermeisterin beauftragt, alternative Finanzierungsmodelle zu eruieren, mit denen eine Umsetzung -trotz angespannter Haushaltslage- möglich ist.

 

5. Zusammenarbeit Gemeindevertretung und Verwaltung:

Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den gewählten Vertretern und der hauptamtlichen Verwaltung ist ein wesentlicher Schlüsselfaktor für die Konsolidierung des kommunalen Haushalts. Dabei muss es eine klare Aufgabenteilung zwischen Vertretung und Verwaltung geben.

Die Gemeindevertreter sollten strategische Entscheidungen treffen und das „Was“ festlegen sowie eine anschließende Zielkontrolle durchführen. Die konkrete Ausführung sollte der Verwaltung überlassen bleiben.

Ein rechtzeitiger Versand von verständlichen und klar formulierten Verwaltungs-vorlagen und Drucksachen reduziert Nachfragen und beschleunigt die Beschlussfassung. Jede Beschlussvorlage soll Alternativen (möglichst günstiger) samt ihren finanziellen Auswirkungen (gem. BV 0083/24) beinhalten, auch wenn diese von der Verwaltung vielleicht nicht befürwortet werden. In Beschlussvorlagen sollen neben dem einmaligen Haushaltsaufwand immer auch Aussagen über die mittelfristigen Folgekosten sowie – soweit möglich und sinnvoll – eine Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten sein.

Externe Gutachten zur Entscheidungsvorbereitung sollten nur vergeben werden, wenn der politische Wille zur Umsetzung auch vorhanden ist, die für eine Umsetzung notwendigen Finanzmittel tatsächlich zur Verfügung stehen und der Gutachterauftrag klar definiert ist.

Die gleichen Kriterien wie für externe Gutachteraufträge sollten auch für interne Prüfaufträge an die Verwaltung gelten. Prüfaufträge binden erhebliche Ressourcen und sollen deshalb nur erteilt werden, wenn anschließend auch eine klare Entscheidung durch die Kommunalpolitik getroffen werden soll.

 

6. Weitere Potenziale heben

a. Folgende Projekte werden nicht weiterverfolgt und in den künftigen Haushalten nicht verankert:

- Verlegung der L 202

- Zweiter Bauabschnitt der Kita Gottlieb-Daimler-Straße. Hier wird aufgrund der Planungen nur eine Baugenehmigung beantragt, um ggf. auf Veränderungen der Prognosen reagieren zu können.

- Die Klimaneutralität wird von 2030 auf 2040 verschoben (Das Ziel der Bundesregierung ist 2045 und der EU ist 2050)

- Änderungen der Zufahrten KiK/Rewe

- Artenreichtum fördern

 

b. Folgende Haushaltspositionen im Haushaltsentwurf 2025ff werden geändert:

- Die Budgets für Kommunikation, Repräsentation und Veranstaltungen werden um 20 Prozent gekürzt. Für die Budgets wird ein Deckungskreis gebildet.

- BV 205/20 (Radweg Sparkasse) wird um 90.000 Euro auf 10.000 Euro gekürzt.

- BV 218/20 (Weg Wustermarker Allee 1) wird gestrichen (50.000 Euro).

- Beim energetischen Konzept der Kita GDS (1 Mio. Euro) sollen Einsparungspotentiale gehoben werden.

- Das energetische Konzept zum Bau der Gesamtschule wird überprüft und ggf. angepasst.

 

c. Folgende Haushaltspositionen werden wie folgt umgesetzt:

- Bei der Erweiterung der Feuerwehr Brieselang wird der erste und zweite Bauabschnitt 2025 geplant. Die Umsetzung eines Bauabschnittes folgt unmittelbar nach der Planung, der des nächsten Bauabschnittes 2029.

Zwischen Verwaltung und Feuerwehr Brieselang ist das Einvernehmen herzustellen, welcher Bauabschnitt vorrangig umgesetzt wird.

- Der Bau der Nord-Süd Tangente entlang der Autobahn (Neu-Zeestow) wird für 2029 angestrebt.

- Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit i2030 werden, soweit die Finanzierung der Gemeinde obliegt, nicht vor 2029 begonnen.