Die Sicherheit im Winter soll auch in Zukunft auf befestigten Straßen durch den von der Gemeinde beauftragten Winterdienst gewährleistet werden. Schon jetzt wird auf allen befestigten Straßen ab einer Breite von vier Metern die Räumung durchgeführt. Zukünftig sollen auch Straßen unter vier Metern Breite mit einbezogen werden.
Auf unbefestigten Straßen ist eine maschinelle Reinigung nicht möglich. Hier sind weiter die Anlieger gefordert.
Der Winterdienst in der Gemeinde war ein wichtiges Thema auf der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Ausgangspunkt der Diskussion war ein von der Verwaltung vorgelegtes Rechtsgutachten, das in Anlehnung an die aktuelle Rechtsprechung zu dem Schluss kommt, dass nur an verkehrswichtigen und verkehrsreichen Straßen die Anlieger mit Gebühren belastet werden dürfen. Das führt zu der unbefriedigenden Situation, dass dort Gebühren erhoben werden müssen, in Anliegerstraßen zum Beispiel jedoch keine Gebühren erhoben werden dürfen.
Dennoch hat sich die Mehrheit der Gemeindevertreter für den flächendeckenden Winterdienst auf befestigten Straßen entschieden. "Die Gefahrenabwehrpflicht der Gemeinde gebietet es, dass auch im Winter die Brieselanger sich bestmöglich in ihrem Ort bewegen können", fasst CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Koch die Debatte zusammen. Für die Anlieger ist es zudem wesentlich preiswerter, wenn die Gemeinde den Winterdienst beauftragt, als wenn jeder Eigentümer selbst eine Firma beauftragen muss.