CDU Ortsverband Brieselang

Gefahrenabwehrbedarfsplan Feuerwehr schnell anschieben

 Der im April 2019 beschlossene Gefahrenabwehrbedarfsplan (GABP) stellt das Gefahrenpotential in der Gemeinde, die Erneuerungszyklen und Anpassung der persönlichen Schutzausrüstung, der Einsatztechnik inkl. Fahrzeuge und der Infrastruktur wie Lager- und Sanitärbereiche und die Personalausstattung, dar.

Insbesondere ist die lange Hilfsfrist für das Erreichen von Teilen in Brieselang-Süd und der Gewerbegebiete sehr kritisch zu sehen und bedarf zur Verkürzung bauliche Verbesserungen an den bestehenden Gebäuden und deren Anlagen. Allgemein ist die Erreichbarkeit der Bevölkerung - gemäß Simulation des GABP - als deutlich zu niedrig zu bewerten. Grund hierfür sind auch hier laut GABP insbesondere die langen Ausrückzeiten.

Die Gemeindevertretung hat sich in der vergangenen Wahlperiode ausdrücklich dazu bekannt, dass sie sich für die Bereitstellung der aus dem GABP 2019 resultierenden notwendigen finanziellen Mittel in der Kurz-, Mittel- und Langfristigen Finanzplanung einsetzen wird. Dies bekräftigt die Gemeindevertretung auch in der laufenden Wahlperiode ausdrücklich.

Der Bürgermeister wurde bereits im April 2019 von der GV beauftragt Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen und eine Ausschreibung zur Findung eines Planungsbüros durchzuführen, das ein Nutzungskonzept/Planung für die im GABP vorgesehenen Baumaßnahmen erarbeitet.

Da die Ausschreibung bisher nicht erfolgt ist, wird der Bürgermeister beauftragt, diese schnellstmöglich im Jahr 2021 nachzuholen.

Das Nutzungskonzept soll u.a. folgende Punkte berücksichtigen:

  • Separater Umkleidebereich (Schwarz-Weiß-Trennung) geschlechtergetrennt, auch für die Jugendfeuerwehr
  • Sanitäranlagen
  • Fahrzeughalle (hier zwei zusätzliche Stellplätze für Großfahrzeuge)
  • Schulungsraum
  • Bürobedarf für Gerätewarte und Jugendwarte
  • Situation Schotterparkplatz
  • Lagerflächen für Anhänger und Einsatzmittel
  • Übungsflächen
  • Einlassstelle für das MZB am Havelkanal

Das Nutzungskonzept/Planung inkl. einer Kostenschätzung ist den Gremien der Gemeinde dann zur Entscheidung vorzulegen.