Arbeit der Jäger anerkennen - Jagdgebrauchshunde von der Hundesteuer befreien
Wild ist ein wesentlicher Bestandteil der heimischen Natur. Es ist als unverzichtbarer Teil der natürlichen Umwelt in seinem Beziehungsgefüge zu bewahren. Der Schutz des Wildes und seiner Lebensräume ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dazu bedarf es eines artenreichen und gesunden Wildbestandes in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen.
Nach §37 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) sind Jäger und Jägerinnen dazu angehalten Jagdgebrauchshunde zu halten, deren Ausbildung und Haltung sehr zeit- und kostenintensiv ist. "Die von der CDU-Fraktion Brieselang beantragte Hundesteuerbefreiung soll den Jägern und Jägerinnen Dank und die Anerkennung der Gemeinde Brieselang für ihre wichtige Tätigkeit ausdrücken," so Friederike Heine, die Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss ist.
Heine erläutert weiter: "Von der Hundesteuer befreit sollen so künftig Jagdgebrauchs-hunde, die von Jagdausübungsberechtigten gehalten werden, die über einen gültigen Jagdschein verfügen und für den Hund die notwendigen Brauchbarkeitsprüfungen nach der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung (JagdHBV) nachweisen können. Diese Ausnahmeregelung soll dann bald in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Brieselang für bis zu zwei Hunde gelten."
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