Feststellung einer außergewöhnlichen Notlage
Das RKI verzeichnete am 12.01.2022 80.430 Corona-Neuinfektionen binnen 24 Stunden, dies ist ein neuer Rekordwert in Deutschland. Aufgrund dieser vorhersehbaren Entwicklung hat der Landtag des Landes Brandenburg bereits am 13.12.2021 in einer Sondersitzung die epidemische Notlage für das ganze Land Brandenburg ausgerufen.
Die Zahl der binnen eines Tages ans Robert Koch-Institut übermittelten Corona-Neuinfektionen hat am 12.01.2022 erstmals die Schwelle von 80.000 Fällen überschritten. Vor genau einer Woche waren es 58.912 erfasste Neuinfektionen. Die Sieben-Tage-Inzidenz gab das RKI mit 407,5 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 387,9 gelegen. Vor einer Woche lag die bundesweite Inzidenz bei 258,6.
Auch die Sieben-Tage Inzidenzwert im Havelland steigt. Der Wert wurde am 12.01.2022 mit 432,3 angegeben und liegt damit höher als im Bundesdurchschnitt.
Eine außergewöhnliche Notlage im Sinne des § 50a Absatz 1 BbgKVerf liegt insbesondere in einer epidemischen Lage vor, wie sie aktuell durch die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 gegeben ist.
Dazu erklärt Fabian Bleck, Vorsitzender der CDU-Fraktion: "Die momentane Ausnahmesituation in der Omikron-Welle führt dazu, dass ein Zusammentreten der Sitzungsteilnehmer an einem Sitzungsort zu Sitzungen der Gemeindevertretung, des Hauptausschusses, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte so wesentlich erschwert ist, dass eine ordnungsgemäße Sitzungsdurchführung unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit wird durch den laxen Umgang mit der 3G Regel und bei den Sitzabständen bei der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses vom 11.01.2022 und der Gemeindevertretungssitzung vom Dezember 2021 zusätzlich verstärkt. Bei beiden Sitzungen sah sich der Bürgermeister nicht in der Lage die Impfnachweise am Eingang zu kontrollieren."
Bleck weiter: "In einer außergewöhnlichen Notlage können – im Unterschied zu § 34 Absatz 1a BbgKVerf – alle Mitglieder der Gemeindevertretung – ohne dass es hierfür eines begründeten Antrags bedarf – per Video oder Audio an der Sitzung der Gemeindevertretung teilnehmen. Das wäre für die Sicherheit der Gäste, der Verwaltungsmitarbeiter und der Gremienmitglieder sehr dienlich und dringend angezeigt."